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Welchen Zweck hat der Verein?
  1. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke der Abgabenordnung.
  2. Zweck des Vereins ist die Förderung der Kunst, das heißt der Musik, Literatur, bildenden und darstellenden Kunst. Des Weiteren die Förderung kultureller Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen.
  3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch eigenes Veranstalten von Konzerten, Lesungen, Ausstellungen und Aufführungen, sowie bereitstellen von Proberäumen und beschaffen von Materialien wie zum Beispiel Musikinstrumente, Schreibmaterial und Materialien, welche für die Ausübungen der Kunst nötig sind.
  4. Dies gilt nur für Künstler die finanzielle Unterstützung benötigen, wenn sie sich nicht ihre Mittel aus eigener Kraft zu künstlerischen Wirken und nicht in ausreichendem Maße beschaffen können. Vorraussetzung ist aber, dass dem Künstler durch dem Verein zur Verfügung gestellte finanzielle Mittel und Sachwerte Aufwendungen bestritten werden, die mit der künstlerischen Tätigkeit ausschließlich und unmittelbar in Zusammenhang stehen. Der Verein führt Kurse durch für Kinder, Jugendliche und Studenten in denen sich das literarische Schreiben, das Malen und Musizieren lernen und vertiefen können, dadurch sollen vor allem künstlerische Leistungen und eine sinnvolle Beschäftigung in der Freizeit gefördert werden. Vorrangegangene Aktivitäten durch den Verein karfreitag.com werden auf nationaler und internationaler Ebene durchgeführt. Zur Zweckverwirklichung arbeitet der Verein mit gleichgesinnten Institutionen zusammen.
  5. Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beiträge, Umlagen, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eigesetzt werden.
  6. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  7. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
  8. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
 
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