|
Welchen Zweck hat der Verein? |
-
Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke der
Abgabenordnung.
- Zweck des Vereins ist die Förderung der Kunst, das heißt der Musik,
Literatur, bildenden und darstellenden Kunst. Des Weiteren die
Förderung kultureller Betätigungen, die in erster Linie der
Freizeitgestaltung dienen.
- Der Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch eigenes Veranstalten von Konzerten, Lesungen,
Ausstellungen und Aufführungen, sowie bereitstellen von Proberäumen und
beschaffen von Materialien wie zum Beispiel Musikinstrumente,
Schreibmaterial und Materialien, welche für die Ausübungen der Kunst
nötig sind.
- Dies gilt nur für Künstler die finanzielle Unterstützung benötigen,
wenn sie sich nicht ihre Mittel aus eigener Kraft zu künstlerischen
Wirken und nicht in ausreichendem Maße beschaffen können.
Vorraussetzung ist aber, dass dem Künstler durch dem Verein zur
Verfügung gestellte finanzielle Mittel und Sachwerte Aufwendungen
bestritten werden, die mit der künstlerischen Tätigkeit ausschließlich
und unmittelbar in Zusammenhang
stehen. Der Verein führt Kurse durch für Kinder, Jugendliche und
Studenten in denen sich das literarische Schreiben, das Malen und
Musizieren lernen und vertiefen können, dadurch sollen vor allem
künstlerische Leistungen und eine sinnvolle Beschäftigung in der
Freizeit gefördert werden.
Vorrangegangene Aktivitäten durch den Verein karfreitag.com werden auf
nationaler und internationaler Ebene durchgeführt. Zur
Zweckverwirklichung arbeitet der Verein mit gleichgesinnten
Institutionen zusammen.
- Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete
Mittel durch Beiträge, Umlagen, Spenden, Zuschüsse und sonstige
Zuwendungen eigesetzt werden.
- Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet
werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendung aus Mitteln
des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd
sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
|